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Über uns

Willkommen auf meiner Website! Wir sind ein engagiertes Team von Experten, das sich darauf konzentriert, Ihnen die besten Lösungen für Ihre Bedürfnisse  im Bereich Bewertung und Compliance zu bieten. Unser Ziel ist es, Ihnen qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Produkte anzubieten, die Ihren Anforderungen entsprechen. Wir sind stolz darauf, dass wir uns durch unsere Fachkenntnisse und unseren hervorragenden Kundenservice auszeichnen. Unser Engagement für Exzellenz treibt uns an, kontinuierlich zu wachsen und uns weiterzuentwickeln, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung zu bieten. Unser Ziel ist es, im Mittelstand zu der führenden Kanzlei im Bereich Bewertung und IT / Tax Compliance zu werden.

Schwerpunkte

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Das „kleine“, steuerliche Bewertungsverfahren, welches bei Unternehmensbewertungen im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung Anwendung findet. Es ist vergangenheitsorientiert und basiert auf den letzten 3 Jahresabschlüssen oder ESt-Bescheiden.

IDW S1 / DCF

Das „große Verfahren“ (in Deutschland nach dem Standard IDW S1) ist ein international anerkanntes Standardverfahren bei Unternehmensbewertungen aller Art. Es ist zukunftsorientiert und basiert auf einen Businessplan.

Wegzug / Zuzug

Es kann sich entweder der Steuerpflichtige oder ein Wirtschaftsgut "bewegen" also aus Deutschland wegziehen oder nach Deutschland zuziehen. Abhängig davon müssen unterschiedliche Bewertungsansätze verfolgt werden. Seit 01.01.2022 hat sich zudem die Gesetzeslage verändert - Einzelfallbezogen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und falls erforderlich notwendige Bewertungsgutachten erstellt.

Funktionsverlagerung / Transferpricing
Erbschaft und Schenkung

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird. Der Steuersatz und die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker sowie nach der Höhe des erworbenen Vermögens. Einzelfallbezogen erläutern wir ihnen Optionen und erstellen falls erforderlich Bewertungsgutachten.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss bzw. Konzernjahresabschluss repräsentiert Ihr Unternehmen gegenüber wesentlichen Stakeholdern, z. B. Banken und potentiellen bzw. bestehenden Investoren, weshalb Sie bei der Qualität Ihres Jahresabschlusses bzw. Konzernjahresabschlusses keine Kompromisse eingehen sollten. Ein geprüfter Jahresabschluss/Konzernjahresabschluss erspart Ihnen gewöhnlich etwaige Diskussionen über die Qualität der Daten im Jahresabschluss/Konzernjahresabschluss, etwa bei Unternehmenstransaktionen oder Bankgesprächen. Unser Prüfungsansatz ist durch die gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften weitestgehend vorgegeben; wir prüfen also im Prinzip wie jede andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch.

Bei Funktionsverlagerungen (§ 1 Abs. 3b AStG) werden von den Finanzbehörden Erläuterung der Verrechnungspreise im

rechtsgeschäftlichen Transfer von Einzelwirtschaftsgütern  (§ 1 AStG) erwartet; Wir unterstützen sie bei der Umsetzung der Transferpricing Richtlinien.

IT und Prozess Audit

In Outsourcing Beziehungen und als Voraussetzung, um auf die Shortlist bei Ausschreibungen zu kommen werden oftmals Zertifizierungen über die Ordnungsmäßigkeit der IT Systeme und der Prozesse verlangt. Wir unterstützen bei ISAE 3402, IDW PS 330 und IDW PS 850, ISO 27001 und ISO 9001  Prüfungen.

Forschungszulagen
 

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht es Unternehmen in Deutschland, eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhalten. Hierbei müssen formale Anforderungen aus dem Frascati Handbuch berücksichtigt werden. Wir unterstützen sie bei der Beantragung einer Forschungszulage.

Taxcompliance

Tax Compliance bezieht sich auf dokumentierte Prozesse, die die Einhaltung aller steuerrechtlichen Vorschriften, Gesetze und Bestimmungen sicherstellen. Wir unterstützen sie bei der Identifizierung steuerlicher Risiken und deren Mitigierung.

© 2024 by Dr. Martin Moll 

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